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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Suiten zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragswesen

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die Zahlung kann in bar oder per Karte (Giro, Visa oder MasterCard) erfolgen.
  4. Unsere Preise beinhalten die zurzeit gültige MwSt von 19 % und 7 % MwSt auf den Logis- Anteil, MwSt-Erhöhungen führen zu einer unmittelbaren Preisanpassung in Höhe des erhöhten MWST-Anteils. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
  5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  6. Der Mietpreis sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus dem jeweilig gültigen Angebot. Für Sonderangebote gelten die Preise laut Angebotsausschreibung. Alle anderen Leistungen, z. B. Restaurations- und Extra-Aktivitäten, zahlt der Gast direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich im Angebot eingeschlossen sind.
  7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Im Falle des Verzugs ist das Hotel berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit EUR 10,- je Mahnschreiben zu berechnen.
  9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
    Derzeit gilt hier folgende Regelung: Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, wird die Buchung vom Hotel storniert. Die Restsumme muss spätestens 15 Tage vor Urlaubsbeginn auf dem angegebenen Konto des Hotels eingegangen sein. Bei Anreise werden am Empfang die Gästeunterlagen einschließlich Zimmerschlüssel ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen kann die Anzahlung und/oder Restzahlung auch mittels Kreditkarte getätigt werden.
  10. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Gutscheine

  1. Gutscheine des Hotels sind 3 Jahre nach der Ausstellung einlösbar. Angebotsleistungen sind ein Jahr lang gültig. In dieser Zeit trägt das Hotel das Risiko von Preissteigerungen. Nach Ablauf dieser Frist können die Leistungen im Gutschein geringer ausfallen, oder es ist ein Aufpreis zu entrichten. Der Gutschein wird dann mit dem angegebenen Wert auf die Buchung angerechnet.
  2. Die Reservierung erfolgt stets nach Zimmerverfügbarkeit des Hotels. Bereits bei der Reservierung ist anzugeben, dass der Gutschein zur Begleichung der Rechnung eingelöst werden soll. Unterbleibt dieser Hinweis, steht es dem Hotel frei, den Gutschein zu akzeptieren.
  3. Gutscheine sind nicht einlösbar an Feiertagen. Sie können nicht in Geldleistung umgetauscht werden und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  4. Gutscheine werden durch das Hotel als Zahlungsmittel bewertet. Sie stellen keine Garantie für eine Zimmerreservierung dar.

5. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Tritt der Gast bis 29 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so entsteht für ihn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,- je gebuchter Zimmereinheit. Ab dem 28. Tag bis 15 Tage vor Mietbeginn verfällt die Anzahlung zugunsten des Hotels. Bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor Mietbeginn wird der Aufenthalt, wenn keine anderweitige Vermietung möglich ist, analog § 651 i BGB in Rechnung gestellt. Sofern das Mietobjekt anderweitig vermietet werden konnte, ermäßigt sich die Bearbeitungs- und Stornogebühr gegebenenfalls auf EUR 25,- je gebuchter Zimmereinheit. Eine kurzfristige Weitervermietung sowie eingesparte Kosten (außer bei Pauschalen!) werden selbstverständlich angerechnet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Mit einer Reiseversicherung sichern Sie sich gegen eine Stornierung oder einen Abbruch Ihres Urlaubs finanziell ab – etwa im Falle eines Unfalls, einer Erkrankung oder bei einem finanziellen Engpass. Für diese und weitere Fälle empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners, der ERGO Reiseversicherung. Diese ist marktführend unter den Reiseversicherern in Deutschland. Jetzt direkt hier abschließen!

6. Rücktritt durch das Hotel

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotel-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    4. ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 1.2 vorliegt.
  3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in der Kenntnis zu setzen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Hotel versucht nach Möglichkeit, den Wünschen des Gastes im Hinblick auf die Lage der Zimmer/Suiten zu entsprechen. Eine Garantie für eine bestimmte gewünschte Lage kann jedoch nicht übernommen werden.
  2. Das Hotel vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Der Gast wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die während der Mietdauer durch Verschulden des Gastes an der Mietsache entstehen, hat der Gast zu ersetzen.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Dem Hotel steht es frei, die spätere Abreise mit 30€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Bei einer Abreise nach 15.00 Uhr ist der Übernachtungspreis komplett zu entrichten (betrifft nicht die Aufrechnung bei vorzeitiger Abreise).
  5. Die Mitnahme von Hunden ist nur auf Anfrage und nach ausdrücklicher Bestätigung gestattet. Um ein positives Miteinander für alle Gäste zu erhalten, gilt Folgendes:
    1. In die Tenne darf der Gast vom Hund gerne auch zu den Mahlzeiten begleitet werden, ins Restaurant nicht.
    2. Hunde sind aus Rücksicht auf andere Gäste und unsere Mitarbeiter im Haus, auf der Terrasse und auf dem Grundstück an der Leine zu führen (egal wie gut das Tier erzogen ist).
    3. Sofa und Bett in unseren Zimmern und Suiten sind nicht für Vierbeiner bestimmt. Aufgrund des großen Reinigungsaufwandes, der in diesem Fall entsteht um die Sauberkeit für die nachfolgenden Gäste wieder herzustellen, müssten wir andernfalls eine separate Reinigungsgebühr (in Höhe von 200 Euro) erheben.
    4. Für einen Hund berechnet das Hotel aktuell - unabhängig von der Größe - im Doppelzimmer 15,00 €/Nacht und in der Suite 20,00 €/Nacht (jeweils ohne Futter).

8. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich (z. B. sportlicher Einrichtungen) jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Soweit dem Gast in den Wohnbereichen Sachen verloren gehen, Sachen beschädigt oder zerstört werden, trifft eine Schadensersatzpflicht nur ein, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Sachen vom Hotel oder des in den jeweiligen Bereichen tätigen Personals vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ferner haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber EUR 3.500,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 1.000,- im Hotel-Safe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotel-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotel-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem Link zur Plattform der Europäischen Kommission finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Gültig ab 19. September 2022